Bitte warten

Hygienekonzept

Ihre Gesundheit hat unsere oberste Priorität!

1. Allgemein
1.1. In den Bussen der deutschen Omnibusunternehmen gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Die deutschen Busunternehmen haben zusätzliche Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich zu bekämpfen.
1.2. Ausgeschlossen von der Nutzung touristischer Dienstleistungen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

2. Ausstattung/Vorkehrungen im Bus
2.1. Intensivierung der Reinigungsleistungen nach jeder Reisegruppe. Besonders kritische Stellen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt. Hierzu gehören: Kontaktstellen wie Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile
2.2. Sofern das WC geöffnet ist, gibt es in der Toilette ausreichend Flüssigseife, Desinfektions-mittel und Einmalhandtücher.
2.3. Zusätzlich befinden sich Desinfektionsspender in allen Bussen.
2.4. Auf eine erhöhte Luftzirkulation in den Fahrzeugen ist zu achten. Luftzirkulation sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos. Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.
2.5. Alle Fahrzeuge sind mit Antivirenfiltern ausgestattet.
2.6. Nach Feststellung eines Corona-Verdachtsfalls innerhalb einer Reisegruppe wird das Verkehrsmittel (in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden) vollständig desinfiziert.

3.Schutz der Busfahrerin / des Busfahrers
3.1. Ausrüstung der Fahrer/Innen mit Schutzequipment (Masken, Handschuhe). Allerdings müssen die Fahrer/Innen das Schutzequipment nicht während der gesamten Fahrt tragen. Dies richtet sich immer nach den aktuell gültigen Regeln für Fahrgäste.
3.2. Der Bordservice sowie der Speisen-/Getränkeverkauf sind unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften zulässig. Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus bzw. in den Pausen muss sowohl die Reiseleitung als auch das Personal Einweghandschuhe und Mundschutz tragen. Es dürfen nur verpackte Snacks/Getränke angeboten und ausgegeben werden.

4. Schutz der Reisegäste
4.1. Vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sind von den Testpflichten ausgenommen.
4.2. Ansonsten müssen Fahrgäste vor Fahrtantritt einen vor maximal 24 Stunden vorgenommenen negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, sofern im jeweiligen Landkreis bzw. Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird.
4.3. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen.
4.4. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
4.5. Ab Stufe Gelb ist es erforderlich, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (3G Plus Regel).
4.6. Ab Stufe Rot gilt die 2G-Regel für alle Fahrgäste ab 12 Jahre (keine Schülerausnahme für 12 bis 17-Jährige). Dies gilt auch bei regionaler Hotspotregelung.
4.7. Die Maskenpflicht entfällt für alle Reiseteilnehmer, wenn die 2G bzw. 3G Plus Regelung umgesetzt wird. Auf Basis der roten Ampel gilt in Reisebussen eine FFP2-Maskenpflicht! Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag benötigen nur eine medizinische Maske.
4.8. Kinder und alle Schüler haben unabhängig vom Impfstatus zu "freiwilligem 3G plus" Zutritt, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden (außer Stufe Rot).
4.9. Bei 3G gilt im Reisebus generell Maskenpflicht. Alle Fahrgäste müssen während der gesamten Fahrt eine medizinische Maske („OP-Maske“) tragen (außer Stufe Rot). Wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu einem anderen Sitzplatz eingehalten werden kann oder mit eigenen Hausstandsangehörigen besetzt ist, kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden (außer Stufe Rot).
4.10. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung komplett befreit.
4.11. Wer ein ärztliches Attest vorlegen kann, ist vom Tragen der Maske befreit.
4.12. Der Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem strikten Muster:
a) Geplanter Ein- und Ausstieg vorn für das Erreichen der vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg.
b) Geplanter Ein- und Ausstieg hinten für das Erreichen der hinteren Sitzplätze bis zum Heck des Busses.
4.13. Das Reisegepäck wird nur vom Fahrpersonal im Gepäckraum verstaut.
4.14. Zusammen mit Hotels/Gaststätten werden vor Reisebeginn zusätzlich Sitzkonzepte und weitere Hygienemaßnahmen besprochen.

5. Verhaltensvorschriften - Fahrgäste und BusfahrerInnen
5.1. Anweisung zur Einhaltung der Hygienevorschriften
a) Einhaltung der Husten- & Niesetikette
b) Regelmäßige Desinfektion der Hände – bei jedem Einstieg in den Bus
c) Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen/Busfahrer/In
5.2. Aufklärung der Fahrgäste über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften:
a) Vor Reisebeginn bzw. bei der Buchung einer Reise wird der Gast über die Verhaltensregeln während der gesamten Reise aufgeklärt.
b) Im Bus erfolgt vor Abfahrt eine Durchsage des Busfahrers.
c) Mittels Aushänge wird im Bus zusätzlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen.

6. Fester Prozess im Umgang mit COVID-19-Verdachtsfällen
6.1. Isolierung des betroffenen Fahrgastes – jeglicher Kontakt zu anderen Fahrgästen und zum Fahrpersonal muss vermieden werden.
6.2. Kontaktaufnahme zum Busunternehmen und zur Bundespolizei, die die weiteren Schritte mit dem Busfahrer und Unternehmen abspricht

7. Destinationen
7.1. Reisen führen nur in die Regionen, Länder und Einrichtungen, die seitens der Behörden freigegeben sind.